Alles auf einen Blick
In diesem Bereich finden Sie eine kompakte Übersicht über die aktuellen Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze der Ortsgemeinde Steimel – klar und verständlich zusammengestellt.
Grund & Gewerbesteuer
Die Steuersätze der Ortsgemeinde Steimel gelten wie nachstehend aufgeführt.
| Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliche Betriebe) | 345 v.H. |
| Grundsteuer B (Grundstücke) | 510 v.H. |
| Gewerbesteuer | 390 v.H. |
Hundesteuer
Hunde, die in der Gemeinde Steimel gehalten werden, unterliegen folgender Besteuerung:
| für den ersten Hund | 42,- € (jährl.) |
| für den zweiten Hund | 84,- € (jährl.) |
| für jeden weiteren Hund | 108,- € (jährl.) |
Für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, gilt ein erhöhter Steuersatz (Faktor 10):
| für den ersten gefährlichen Hund | 420,- € (jährl.) |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 840,- € (jährl.) |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.080,- € (jährl.) |
Friedhofsatzung-Gebühren
Hier können Sie die aktuell Friedhofsatzung und Preisliste als pdf-Dokument herunterladen.
