Alles auf einen Blick

In diesem Bereich finden Sie eine kompakte Übersicht über die aktuellen Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze der Ortsgemeinde Steimel – klar und verständlich zusammengestellt.

Grund & Gewerbesteuer

Die Steuersätze der Ortsgemeinde Steimel gelten wie nachstehend aufgeführt.

Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliche Betriebe)345 v.H.
Grundsteuer B (Grundstücke)510 v.H.
Gewerbesteuer390 v.H.

Hundesteuer

Hunde, die in der Gemeinde Steimel gehalten werden, unterliegen folgender Besteuerung:

für den ersten Hund42,- € (jährl.)
für den zweiten Hund84,- € (jährl.)
für jeden weiteren Hund108,- € (jährl.)

Für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, gilt ein erhöhter Steuersatz (Faktor 10):

für den ersten gefährlichen Hund420,- € (jährl.)
für den zweiten gefährlichen Hund840,- € (jährl.)
für jeden weiteren gefährlichen Hund1.080,- € (jährl.)

Friedhofsatzung-Gebühren

Hier können Sie die aktuell Friedhofsatzung und Preisliste als pdf-Dokument herunterladen.